Ambulante-Assistenz

Träger

Der stp e.V. ist Trägerverein der sozial – therapeutischen Einrichtungen für erwachsene lern,- geistig,- und mehrfach behinderte Menschen und des Ambulanten Assistenzdienstes.

Name und Sitz: 
 Der Verein trägt den Namen "sozial-terapeutische projekte e.V.".
 Der Verein ist in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht in Wittlich unter der Vereinsregisternummer 20464 eingetragen.

Der Vorstand:
 
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitglieder*innen, nämlich dem I. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem*der Schatzmeister*in.
 Derzeit sind verantwortlich im Sinne des § 26 BGB:
 Geschäftsführender Vorstand (1. Vorsitzender*e), Stellvertreter(2.Vorsitzender*e) und Schatzmeister*in
 
Der Verein hat zum jetzigen Stand (September 2014) 25 Mitglieder*innen
 
 Leitbild und Vereinszweck:
 Der Verein orientiert sich am Grundsatz allgemein gültiger Rechte für alle Menschen. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
 (Zitat aus: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

„Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus sollen keine Akzeptanz erfahren und ganz gleich, ob jung oder alt, männlich oder weiblich, behindert oder nicht, krank oder gesund. Alle Menschen haben ein Lebensrecht und die unantastbare Würde, wie sie im Gesetz gefordert ist. Diesen Grundsätzen versuchen wir gerecht zu werden. Der Mensch soll so weit wie möglich sich selbst bestimmen und durch permanentes Lernen ein hohes Maß an Bildung erlangen. Wir unterstützen diese Intentionen. In den schwierigen Lebenssituationen, bedingt durch Armut, Krankheit oder Tod, wollen wir den Menschen ohne Ansehen von Rang oder Funktion solidarisch zur Seite stehen.“
 (Zitat: Gerhard Kern in der Broschüre „25 Jahre Dörrwies e.V.“)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes über " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
 „Zweck des Vereins ist die Förderung von Projekten und Unternehmen, die der Idee der Solidarität und Parität (Gleichberechtigung) und der Teilhabe aller Menschen entsprechen, sowie das Betreiben von Forschung und Bildung in diesem Sinne“. (Satzungstext)

Um die satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen, betreiben die stp e.V. mit

  • Wohngemeinschaft Dörrwiese nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG.
  • Ambulante Assistenz Fachdienst für Selbstbestimmtes Leben.

Die vorliegende Konzeption bezieht sich ausschließlich auf den ambulanten Fachdienst.

  Ziele und Grundsätze der Ambulanten Assistenz

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen das Selbstbestimmungsrecht jedes und jeder Einzelnen und deren Teilhabe in den Lebensbereichen, die ihnen wichtig sind. Die Mitarbeitenden orientieren sich in der täglichen Arbeit mit den Menschen an den Grundsätzen der UN- Behindertenrechtskonvention. Dies heißt für uns:

  • Respekt vor der angeborenen Würde, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit aller Personen,
  • Nichtdiskriminierung,
  • Vollständige und effektive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Respekt vor Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der Menschheit
  • Chancengleichheit
  • Zugänglichkeit – Barrierefreiheit
  • Rechtliche Gleichheit

Personengruppe

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen,  psychischen (einschließlich solchen in Folge einer Suchterkrankung)  oder mehrfachen Behinderung im Sinne von § 78 SGB Sozialgesetzbuch IX. Die Angebote des Fachdienstes können auch von Selbstzahler*innen wahrgenommen werden.

Der Ambulante Fachdienst leistet ambulante Eingliederungshilfe für erwachsene Personen mit einer wesentlichen Behinderung oder die von einer solchen bedroht sind, die zu ihrer gesellschaftlichen Teilhabe insbesondere der Assistenz und Unterstützung.

  • in der Begegnung und im Umgang mit nicht-behinderten Menschen,
  • zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen,
  • zum selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung bedürfen.

Aufnahmekriterien: 
 Das wichtigste Aufnahmekriterium ist die Motivation der Klienten und Klientinnen, sich auf den ambulanten Fachdienst und sein Konzept einlassen zu können. Es sollten minimale Grundfertigkeiten bezüglich der Selbstversorgung im lebenspraktischen Bereich sowie im Bereich der Sucht ein Abstinenzwille vorhanden sein.
 Klienten und Klientinnen mit forensischem Hintergrund können nach Prüfung im Einzelfall betreut werden.

Folgender Personenkreis kann nicht vom Fachdienst betreut werden:

  • mit Suizidalität
  • die nicht bereit oder fähig sind, getroffene Vereinbarungen einzuhalten

 Leistungen des Fachdienstes

Ziele und Inhalte:
 Die ambulanten  Assistenzleistungen geben Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Zielen und Bedürfnissen zu gestalten. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie werden im Auftrag des Klienten und der Klientin auf der Grundlage einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Ambulanten Assistenzdienst der stp e.V. und den Klienten und Klientinnen erbracht.

Die Assistenzleistungen werden sowohl von Fachkräften als auch von alltagsbegleitenden Hilfskräften durchgeführt.

Die Dauer und Intensität der Leistungen sind einzelfallbezogen und orientieren sich an dem individuell vorhandenen Unterstützungsbedarf der betreuten Personen unter Berücksichtigung einer selbstbestimmten Lebensführung.  Das ambulante Wohnen wird als aufsuchende Hilfe in Einzelbetreuung in dem persönlichen Wohnumfeld des Leistungsberechtigten erbracht.

Sind die Klienten und Klientinnen gegenüber der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt, ergeben sich die konkreten Eingliederungsziele und Maßnahmen aus dem Individuellen Teilhabeplan, der von oder im Auftrag der Leistungsträger erstellt wird. 

Leistungselemente im direkten Bereich:
 
Die ambulante Assistenzleistung zum selbstbestimmten Leben richtet sich nach den mit dem Klienten oder der Klientin getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen unter Beachtung der  im Individuellen Teilhabeplan festgelegten Bedarfe.  Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Assistenz bei der individuellen Basisversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung und persönlicher Hygiene
  • Assistenz bei der alltäglichen Lebensführung, insbesondere im Zusammenhang mit Haushaltsführung und Umgang mit Geld
  • Assistenz zur emotionalen und psychischen Entwicklung einschließlich Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung
  • Assistenz zur Kommunikation und Orientierung, insbesondere in dem Zusammenleben mit eventuellen Mitbewohnern*innen und Nachbarn*innen
  • Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Konkret ergeben sich hieraus direkte Leistungen zur Beratung, Motivation, Anleitung, Betreuung, individuelle Trainingsmaßnahmen und Förderung des Menschen mit einer Behinderung in seinen verschiedenen Lebensbereichen. Dies sind im Lebensbereich:

Wohnen
 
Assistenz bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei der Regelung des Mietverhältnisses, bei der Gestaltung der Wohnung, bei der Orientierung im Wohnumfeld, Unterstützung bei der Pflege der Wohnung und bei häuslichen und alltäglichen Pflichten.

Versorgung und Ernährung
 
Assistenz beim Einkauf von Kleidung, beim Einkauf und der Zubereitung von Speisen. Unterstützung zu einer angemessenen und ausgewogenen Ernährung, beim Einkauf von Gegenständen des persönlichen Bedarfs und Haushaltsbedarfs.

Gesundheit
 
Assistenz bei Gesundheitserhaltung/Förderung, bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und bei Aufsuchen von Arztterminen.

Der Fachdienst Ambulante Assistenz übernimmt Leistungen der Grundpflege gemäß § 61 ff. SGB XII bzw. XI, soweit dies von den Klienten und Klientinnen gewünscht und mit ihnen vereinbart wurde.
 Sofern die Klienten oder Klientinnen Leistungen nach dem SGB V (Behandlungspflege) und XI (Grundpflege) in Anspruch nehmen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Pflegediensten, die vom Klienten oder der Klientin beauftragt wurden. Um die ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten, sollten in regelmäßigen Abständen Meetings zwecks fachlichen Austausches mit den Pflegediensten stattfinden.

Beschäftigung
 
Assistenz bei der Suche nach einer angemessenen Beschäftigung. Unterstützung bei beschäftigungsbedingten Problemen. Kooperation mit den Sozialdiensten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Des Weiteren sollen Klienten und Klientinnen die Möglichkeit bekommen, ihren Fähigkeiten und Wünschen angepassten Tätigkeiten nachzugehen. So könnte z.B. eine Kooperation mit der Gemeinde oder mit ortsansässigen Firmen angestrebt werden.

Freizeitgestaltung
 
Assistenz bei der Freizeitgestaltung und beim Besuch von Veranstaltungen, Teilnahme an Fahrten usw., bei der Verwirklichung von Hobbys und Interessen, Unterstützung bei der Teilnahme an Freizeitclubs, Kirchengemeindegruppen, Sportvereinen.

Alltagskompetenzen
 
Assistenz bei der Strukturierung und Gestaltung des Alltags, zur Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und zum Verhalten im Straßenverkehr.

Soziales und finanzielle Kompetenzen
 
Assistenz bei Antragstellungen, Schriftverkehr und Behördengängen, beim Umgang mit Geld und bei Finanz- und Geldangelegenheiten, soweit dies nicht in den Aufgabenbereich einer bestellten rechtlichen Betreuung gehört.

Psychosoziale Kompetenzen
 
Assistenz bei der Bewältigung von persönlichen Krisen, bei der Wahrnehmung eigener Wünsche und Interessen, beim Lebensentwurf und bei der Verwirklichung von Lebensperspektiven.

Soziale Kompetenzen, soziales Umfeld
 
Assistenz im Kontakt zu Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern*innen, bei der Gestaltung von Freundschaften und Partnerschaften/Sexualität, zur sozialen Orientierung und zum Aufbau sozialer Kontakte, Förderung der Kommunikation, Unterstützung zu Verhaltens- und Umgangsformen.

Konfliktbewältigung und Krisenintervention
 
Assistenz bei der Entwicklung von Techniken und Fähigkeiten beim Umgang mit Konflikten und Krisen. Einsatz von präventiven Maßnahmen und Bewältigungsstrategien. Diese werden gemeinsam mit Klienten und Klientinnen erarbeitet.

Begleitung und Leistungen im Sinne von Übernahme einfacher Verrichtungen sollen von alltagsbegleitenden Hilfskräften übernommen werden und können beispielsweise folgende Bereiche umfassen:

  • Aufräumen und Säubern der Wohnung
  • Einkaufen gehen
  • Lesen/Vorlesen
  • Begleitung bei der Freizeitgestaltung
  • Begleitung bei Hobbys

Leistungselemente im mittelbaren Bereich:
 
Teilnahme an der Trägerkonferenz im Kreis Bernkastel - Wittlich, Telefonate und administrative Angelegenheiten, Dokumentation- und Formularwesen, Fort- und Weiterbildungen, Teilnahme an Facharbeitskreisen, Fahrt- und Wegezeiten, Koordination der Teilhabepläne, Erstellung eines Abschlussberichtes bei Beendigung der Hilfe, Supervision, Kooperationskontakte mit gesetzlichen Betreuern, Teamgespräche,  unspezifische Fallarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zu einem besseren Verständnis von Behinderung im Gemeinwesen, Fallgespräche.

Leistungselemente im indirekten Bereich:
 
Aufbau, Organisation und Leitung des Dienstes, Verknüpfung und Koordination zu regionalen Versorgungsstrukturen, Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung, Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung, Verwaltungsaufgaben, Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Bearbeitung von Anfragen/Aufnahmen.

Kooperation und Vernetzung:
 
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen am Leben der Klienten und Klientinnen Beteiligten, mit externen Therapeuten und Therapeutinnen (Ergotherapie u. Psychotherapie), Hausärzten und Hausärztinnen, Fachärzten und Fachärztinnen und stationäre psychiatrische Versorgung ist für die Sicherstellung der Lebensqualität von großer Bedeutung. Um den Klienten und Klientinnen eine individuelle und ganzheitliche Betreuung zukommen zu lassen wird bei entsprechendem Bedarf mit anderen sozialen Diensten / Hilfesystemen (Pflegedienste, Wohnstätten, Werkstätten, u.a.) zusammengearbeitet.

Organisation und Umsetzung

Der Fachdienst „Ambulante Assistenz “ leistet ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die zum selbstbestimmten Leben für kurze Zeit oder dauerhaft, im Rahmen des SGB IX und SBG XII Assistenzleistungen benötigen. Es handelt sich um ein in der Gemeinde integriertes Angebot, das Menschen mit einer Behinderung ein Leben in der eigenen Wohnung in der Gemeinde inklusiv ermöglicht.

Das Leben in der eigenen Wohnung ist zu verstehen als am Bedarf des Klienten oder der Klientin orientiertes und verbindlich vereinbartes Angebot, das sich auf ein breites Spektrum an Assistenzleistungen im Bereich Leben bezieht und der Inklusion dient. Es handelt sich um eine aufsuchende Assistenzleistung im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe.

  Wie wir miteinander arbeiten:
 
Unsere Zusammenarbeit ist geprägt durch Offenheit, Einfühlungsvermögen und Wertschätzung. Unsere Mitarbeitenden prägen das Bild des Vereines und setzen dessen Leitlinien in der täglichen Arbeit um. Die Leitung pflegt einen kooperativen Führungsstil, beteiligt die Mitarbeitenden und schafft Transparenz.

 Die Fort und -Weiterbildungen unserer Mitarbeitenden sind ein bestimmendes Element zur Verwirklichung unserer Ziele. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Rahmen ihrer Fähigkeiten gefördert und gefordert. Die Eigenverantwortlichkeit, Fachkompetenz und Kreativität der Mitarbeitenden wird gestärkt. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bereit, sich auf veränderte Anordnungen und anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse einzustellen.

Einzugsgebiet:
 Das Leistungsangebot richtet sich an Menschen mit einer Behinderung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, die in der Gemeinde Morbach und Verbandsgemeinde Thalfang leben oder leben möchten.

Leistungsvertrag:
 
Der Fachdienst schließt mit dem oder der Leistungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. In diesem Betreuungsvertrag werden ggf. auf der Grundlage des Bescheides der Eingliederungshilfe Inhalt, Umfang und Form der ambulanten Unterstützung, Beginn und Ende der Leistungen, sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt.

Personal – Leitungsstruktur:
 
Die Assistenzleistungen zum selbstbestimmten Leben werden durch geeignete Fachkräfte wie Sozialarbeiter*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen und von Pflegefachkräften, die mit entsprechender Zusatzausbildung oder mehrjähriger Erfahrung in der Arbeit für Menschen mit einer Behinderung erbracht haben. Der Einsatz der Betreuungsfachkräfte richtet sich in Art (Qualifikation) und Umfang nach der vereinbarten Leistung. Die Einsatzzeiten werden flexibel gestaltet und orientieren sich an den Bedürfnissen und der Tagesstruktur der Klienten*innen. Die Leitung des ambulanten Dienstes verantwortet den sachgerechten Personaleinsatz und initiiert, begleitet und überwacht Leistungselemente im mittelbaren und indirekten Bereich.

Die Leitungsaufgaben umfassen folgende Bereiche 

  • Überprüfung des Grades der Zielerreichung und der Dokumentation der erbrachten Leistungen sowie besonderer Ereignisse.
  • Angebote von Fort- und Weiterbildung. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit/ Kooperation mit externen Bildungsinstitutionen.
  • Personaleinsatzplanung/Koordination der Mitarbeitenden
  • Personalmanagement
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Weiterentwicklung des Fachdienstes
  • Organisation und Moderation von Fallbesprechungen
  • Sicherstellung des Schutzes der Sozialdaten

 Zur Sachausstattung gehören u.a.:

  • Büroräumlichkeit (wurde zentral in Morbach angemietet)
  • Büroeinrichtung
  • Büromittel
  • Zur Durchführung des aufsuchenden Dienstes bei den Klienten*innen steht den Mitarbeitenden ein Dienstwagen zur Verfügung
  • Die Mitarbeitenden sind mit einem Diensthandy ausgestattet

 Folgende Maßnahmen der Qualitätssicherung werden durchgeführt:

  • Kontinuierliche Überprüfung des Grades der Zielerreichung in jedem Einzelfall
  • Fallbesprechungen werden gemeinsam mit den Klienten und Klientinnen durchgeführt, mit deren Abstimmung können auch Angehörige und die gesetzliche Betreuung mit eingeladen werden. Grundlage der Fallbesprechung ist die gemeinsame Überprüfung der Ziele und Maßnahmen und deren Umsetzung
  • Teamgespräche
  • Supervision
  • Personalentwicklung
  • Beschwerdemanagement
  • Aufbau eines Dokumentationssystems
  • Einarbeitungsmappe für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Begrüßungsmappe für den neuen Klienten und Klientinnen

 Betreuungsprozess:
 
Bei der Begleitung der Menschen orientieren wir uns, wie oben beschrieben, an den Zielsetzungen der Selbstbestimmung und Teilhabe. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten wir mit Empowerment Strategien.

Die Theorie des Empowerment fordert eine Orientierung an den Stärken, Kompetenzen und Fähigkeiten des Individuums, welches ihm oder ihr ermöglicht sich mit aktuellen Gegebenheiten auseinandersetzen und eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Damit ist die Voraussetzung für menschliche Entwicklung und Entfaltung gegeben.

Bezugsbetreuung:
 
Die „Selbstermächtigung“, „Selbstbefähigung“ (Empowerment) der Klienten und Klientinnen ist grundlegender Betreuungsinhalt, Bei der Verwirklichung steht Klienten und Klientinnen eine Bezugsbetreuungsperson zur Seite. Das System der Bezugsbetreuung hat in der sozialen Arbeit einen zentralen Stellenwert und ist in unserer Arbeit klar definiert. Eine empathische Haltung bildet dabei die Grundlage jedes pädagogischen Handelns. Sie bildet die Basis zur Vertrauensbildung. 

 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezugsmitarbeiter*innen:

  • Hauptansprechpartner*in für Klienten und Klientinnen
  • Erstellen der Ziel und Maßnahmen Planung auf der Grundlage des Teilhabeplans
  • Koordination von Terminen (Ärzte, Ärztinnen, Besuche)
  • Kontaktpflege zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
  • Dokumentation besonderer Ereignisse, Leistungsnachweis

Planung und Dokumentation:
 
Die einrichtungsinternen Betreuungspläne orientieren sich an den Individuellen Teilhabeplänen der Leistungsträger und werden gemeinsam mit den Klienten und Klientinnen in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Betreuern und Betreuerinnen erstellt. Zur Abbildung des Betreuungsprozesses werden der Grad der Zielerreichung regelmäßig überprüft sowie durchgeführte Maßnahmen und besondere Ereignisse dokumentiert. Die erbrachten Leistungen werden von Klienten und Klientinnen quittiert. Das Quittieren der erbrachten Leistung erfolgt nach jedem Kontakt mit Klienten und Klientinnen und ist von hoher Bedeutung für unser pädagogisches Handeln.

Die Überprüfung des Grades der Zielerreichung sichert ein einheitliches Controlling unserer Arbeit und bietet Planung, Realisierung und Möglichkeit der Auswertung unserer Arbeit.

Eine umfassende Klienten*innen-Dokumentation beinhaltet für uns außerdem:

  • Verlaufsbericht, Dokumentation erfolgt nach jedem Besuch
  • Protokolle von Fallbesprechungen und Team-Besprechungen
  • Medikamentendokumentation, soweit der Dienst im besonderen Einzelfall Verantwortung in der Medikamentengabe übernommen hat.

Organisation:
 
Die Mitarbeitenden suchen den Klienten, die Klientin in der Regel in der häuslichen Umgebung auf. Hierbei werden sowohl feste Besuchszeiten als auch flexible Beratungstermine in Absprache mit dem Klienten, der Klientin vereinbart. Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, können auch abends oder an Wochenenden und Feiertagen Assistenzleistungen vereinbart werden. Die Personaleinsatzplanung (Dienstplan) wird auf Grundlage der Bedarfe der Klienten und Klientinnen abgestimmt. Die Klienten und Klientinnen bekommen die Möglichkeit in einer Notfall - Krisensituation, die sie nicht selbst bewältigen können, außerhalb der Besuchszeiten mit einem fest eingeplanten Mitarbeitenden über eine installierte Rufbereitschaft telefonischen Kontakt aufzunehmen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit einem Mobiltelefon und einem Übergabebuch ausgestattet, in dem wichtige Informationen zu allen Klienten und Klientinnen stehen, und halten sich an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle auf und besprechen zunächst am Telefon die Interventionsmöglichkeiten, ggf. wird der Klient, die Klientin in der Wohnung aufgesucht.

Der Schutz der Sozialdaten ist sicher gestellt. Die Mitarbeitenden werden ergänzend zum Arbeitsvertrag auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Die Fort und -Weiterbildungen sind ein wichtiger Baustein unserer täglichen Arbeit. Die Fortbildungsangebote werden gemeinsam mit den Mitarbeitenden individuell auf die Unterstützungsbedarfe der Klienten und Klientinnen und die Leistungselemente abgestimmt. Die fachlichen Inhalte werden nach einer besuchten Fort- und Weiterbildung von den einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen in einer Inhouse Schulung im Team präsentiert und als Handout weitergegeben. So ist gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden den fachlichen Input bekommen.

Elementar werden grundsätzlich angeboten:

  • Gesundheitsmanagement
  • Deeskalationstraining
  • Fortbildung zur Sozialpsychiatrie  
  • Personalentwicklung
  • Umgang mit Abhängigkeitserkrankten

 Ansprechpartner/in

 Verein:

stp e.V.- sozial-therapeutische projekte e.V.
 Dörrwiese 4
 54497 Morbach-Merscheid
 Tel.: 06533/937310
 Fax: 06533/937319
 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 Web: www.stp-web.de
 Geschäftsführer: Christoph Petry

Fachbereich Ambulante Assistenz – Fachdienst für selbstbestimmtes Leben

Birkenfelderstr. 30a
 54497 Morbach
 Tel.:  06533/9582220
 Mobil: 0151/ 20152892
 Fax: 06533/9582222

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 Web: www.stp-web.de
 Fachbereichsleitung: Sarah Peter